{"id":2364,"date":"2025-07-02T22:43:51","date_gmt":"2025-07-02T22:43:51","guid":{"rendered":"https:\/\/we-digitize.io\/?p=2364"},"modified":"2026-02-25T11:27:38","modified_gmt":"2026-02-25T11:27:38","slug":"eu-verordnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/we-digitize.io\/de\/2025\/07\/02\/eu-verordnungen\/","title":{"rendered":"EU Verordnungen"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"text-decoration: underline;\">EU Verordnungen<\/span><\/p>\n<p>Herzlich willkommen zur\u00fcck auf dem Blog von we.digitize! Hier informieren wir Sie regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber aktuelle Entwicklungen und geben Einblicke in spannende Themen rund um unser Unternehmen und die Branche. In diesem Beitrag fassen wir aktuelle Regularien, EU-Verordnungen und Landesverordnungen zusammen, die wichtig f\u00fcr unsere innovativen Produkte LiveCharger und LiveLocker\u00ae sind.<\/p>\n<h4><u>AFIR<\/u><\/h4>\n<p>Die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) ist die aktuellste Verordnung und g\u00fcltig seit dem 13. April 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie legt fest wie viele Ladestationen in Europa gebaut werden m\u00fcssen und wie diese funktionieren sollen. Das Ziel ist es, das Laden von Elektroautos in der EU einfach, schnell und \u00fcberall m\u00f6glich zu machen. Es soll also eine einheitliche und fl\u00e4chendeckende Ladeinfrastruktur f\u00fcr Elektrofahrzeige in der EU erreicht werden.<\/p>\n<p>Dazu geh\u00f6ren einige Regelungen, an die sich gehalten werden muss.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal sollen alle 60 Kilometer auf Autobahnen Schnelladepunkte errichtet werden und PKW-Lades\u00e4ulen m\u00fcssen mindestens 150 kW bieten. Zudem m\u00fcssen an einem Ladeplatz mehrere Autos gleichzeitig geladen werden k\u00f6nnen. Au\u00dferdem sollen Lades\u00e4ulen f\u00fcr LKWs und Busse auf wichtigen Routen bereitgestellt werden.<\/p>\n<p>Die Bezahlung soll ohne Vertrag, d.h. mit EC-\/Kreditkarte oder kontaktlos m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Die Preise sollen daf\u00fcr transparent und klar sichtbar vor dem Laden sein. Die Kosten m\u00fcssen verst\u00e4ndlich und vergleichbar sein, es soll keine versteckten Geb\u00fchren geben.<\/p>\n<p>Um eine gute \u00dcbersicht zu erm\u00f6glichen sollen Echtzeit-Informationen zu freien Ladepunkten und Preisen \u00fcber das Navi oder eine App zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<p>Damit m\u00f6chte man die Elektromobilit\u00e4t einfacher und verl\u00e4sslicher machen und die Reichweitenangst abbauen. Deswegen m\u00f6chte man EU-weite Standards setzen. Die EU m\u00f6chte, dass mehr Menschen auf elektrisches Fahren umsteigen und daf\u00fcr braucht es ein zuverl\u00e4ssiges Netz an Ladepunkten, sowie es bei Tankstellen f\u00fcr Benzin der Fall ist. Die neue Verordnung sorgt daf\u00fcr, dass man sich keine Sorgen mehr darum machen muss, ob man unterwegs laden kann.<\/p>\n<p>Im Rahmen der AFIR wurde au\u00dferdem festgelegt, dass k\u00fcnftig auch bei AC-Ladestationen die Unterst\u00fctzung der ISO 15118 Standards verpflichtend ist. Diese regeln die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepunkt und sind notwendig f\u00fcr Funktionen wie \u201ePlug &amp; Charge\u201c oder bidirektionales Laden.<\/p>\n<p>Ab dem 08.01.2026 m\u00fcssen alle neu errichteten oder grundlegend erneuerten \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen AC-Ladepunkte EN ISO 15118-2:2016 unterst\u00fctzen. Zus\u00e4tzlich besteht ab dem 01.01.2027 die Pflicht zur Unterst\u00fctzung von EN ISO 15118-20:2022 bei allen neuen oder Renovierten \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen und privaten Mode-3-Ladepunkten.<\/p>\n<h4><u>Ger\u00e4tesicherheit und CE-Verpflichtung<\/u><\/h4>\n<p>Da Ladestationen gem\u00e4\u00df der Niederspannungsrichtlinie (2014\/35\/EU) als elektrische Ger\u00e4te gelten, m\u00fcssen strenge Anforderungen an Sicherheit und Konformit\u00e4t erf\u00fcllt werden. Diese Richtlinie gilt f\u00fcr alle Ger\u00e4te mit einer Betriebsspannung zwischen 50 und 1000 Volt Wechselspannung (AC) bzw. 75 bis 1500 Volt Gleichspannung (DC). Das betrifft nahezu alle Ladel\u00f6sungen im \u00f6ffentlichen und halb\u00f6ffentlichen Bereich. F\u00fcr uns bedeutet konkret, dass jede Ladestation, welche geplant oder eingesetzt wird, eine g\u00fcltige CE-Kennzeichnung tragen muss und den entsprechenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.<\/p>\n<p>Ziel der Niederspannungsrichtlinie ist es, die grundlegenden Anforderungen an die elektrische Sicherheit von Ger\u00e4ten festzulegen, die innerhalb bestimmter Spannungsbereiche betrieben werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass elektrische Produkte in der EU gefahrlos verwendet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die aktuelle Version der Richtlinie wurde am 29. M\u00e4rz 2014 ver\u00f6ffentlicht. Sie trat am 20. April 2016 in Kraft und l\u00f6ste die Vorg\u00e4ngerrichtlinie 2006\/95\/EG ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><u>Digitale Sicherheit<\/u><\/h4>\n<p>Mit der Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024\/2847 wurden erstmals einheitliche Cybersicherheitsstandards f\u00fcr digitale Produkte geschaffen. Darunter fallen auch unsere LiveCharger und LiveLocker\u00ae. Die Verordnung wurde am 10. Dezember 2024 offiziell beschlossen und tritt nach einer \u00dcbergangsfrist ab Dezember 2027 vollst\u00e4ndig in Kraft.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle Betreiber und Hersteller bedeutet das, dass jede smarte L\u00f6sung, die \u00fcber Software gesteuert oder mit dem Internet verbunden ist, k\u00fcnftig bestimmte Sicherheitsanforderungen erf\u00fcllen muss. Dazu geh\u00f6ren unter anderem der Schutz vor unbefugtem Zugriff, sichere Kommunikation, regelm\u00e4\u00dfige Software-Updates und transparente Sicherheitsinformationen gegen\u00fcber Nutzern. Zus\u00e4tzlich ist der Umgang mit Sicherheitsl\u00fccken und Meldepflichten klar geregelt.<\/p>\n<p>Das Ziel ist es, die digitale Resilienz der Infrastruktur zu st\u00e4rken und sowohl Betreiber als auch Endnutzer besser vor Manipulation, Datenklau und Ausf\u00e4llen zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><u>Kreislaufwirtschaft und Batteriesicherheit<\/u><\/h4>\n<p>Mit der neuen Batterieverordnung (EU) 2023\/1542 verfolgt die EU das Ziel, Batterien \u00fcber ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger zu gestalten. Diese Verordnung gilt seit dem 18. Februar 2024. Station\u00e4re Energiespeicher sind ebenfalls von dieser Verordnung betroffen, das trifft also auch auf moderne Ladeinfrastruktur zu. Auch hier m\u00fcssen Hersteller und Betreiber strenge Anforderungen erf\u00fcllen, darunter die Bilanzierung des CO\u2082-Fu\u00dfabdrucks \u00fcber die Herstellung, den Transport und der Nutzung hinweg. Au\u00dferdem m\u00fcssen jetzt recycelte Rohstoffe verwendet werden. Nachweise von Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und sicherem R\u00fcckbau sind ebenfalls wichtig. Hinzukommt die l\u00fcckenlose Kennzeichnung und R\u00fcckverfolgbarkeit per digitalem Batteriepass (ab 2027) und die sichere R\u00fccknahme sowie Recyclingprozesse nach Ende der Lebensdauer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><u>Geb\u00e4ude und Energieeffizienzvorgaben<\/u><\/h4>\n<p>Mit der \u00fcberarbeiteten EU-Geb\u00e4uderichtlinie (EPBD) sowie den Richtlinien f\u00fcr Energieeffizienz (EED) und Erneuerbaren Energien (RED) wird der Ausbau nachhaltiger Ladeinfrastruktur massiv vorangetrieben. Ab 2025 gelten neue Anforderungen f\u00fcr Neubauten und gr\u00f6\u00dfere Renovierungen. Wohn- und Nichtwohngeb\u00e4ude m\u00fcssen k\u00fcnftig vorgesehene Leitungsinfrastruktur und zum Teil auch funktionsf\u00e4hige Ladepunkte integrieren. Das richtet sich nach Geb\u00e4udeart, Gr\u00f6\u00dfe und Stellplatzanzahl.<\/p>\n<p>Parallel fordert die Energieeffizienzrichtlinie, dass Ladevorg\u00e4nge m\u00f6glichst energieeffizient und verbrauchsoptimiert ablaufen. Die Erg\u00e4nzung durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie bringt zus\u00e4tzlich die Pflicht zur Integration erneuerbarer Energiequellen. Das Ziel ist es, intelligente und flexible Ladel\u00f6sungen anzubieten, die zur Netzentlastung beitragen und auf die Energieziele bis 2030\/2050 einzuzahlen.<\/p>\n<p>Das f\u00fchrt dazu, dass eine Ladeinfrastruktur nicht mehr optional sein wird, sondern ein fester Bestandteil der energetischen Geb\u00e4udeplanung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><u>Praxis und Auswirkungen<\/u><\/h4>\n<p>Die Vielzahl neuer EU-Verordnungen rum um digitale Infrastruktur, Energieeffizienz, Cybersicherheit und Produktverantwortung hat direkte Auswirkung auf die Praxis. Es betrifft nicht nur Energieversorger oder Netzbetreiber, sondern auch private Betreiber, Kommunen und Systemanbieter im Bereich der Ladeinfrastruktur und auch digitaler Serviceprodukte wie smarte Schlie\u00dffachsysteme.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Betreiber von Ladestationen bedeuten all diese Vorgaben vor allem einen technischen Mehraufwand durch Bezahlfunktionen. Zudem kommen IT-Integrationen in Backend-Systemen zur Echtzeitpreisanzeige, Nutzungsdokumentation und Cyberabsicherung. Au\u00dferdem fallen auch h\u00f6here Anschaffungskosten an, insbesondere durch zus\u00e4tzliche Hardware, Sicherheitssoftware, CE-Kennzeichnung mit der Cyber-Komponente und auch Notstrom- und Speichersysteme. Zus\u00e4tzlich gibt es auch einen laufenden Pflegeaufwand, da Sicherheitsupdates verpflichtend sind, sowie auch Meldepflichten bei Vorf\u00e4llen.<\/p>\n<p>F\u00fcr digitale Schlie\u00dff\u00e4cher gibt es ebenfalls praktische Auswirkungen dieser EU-Verordnungen. Anbieter und Betreiber sind vor allem von Verordnungen betroffen, wenn ihre Systeme \u00fcber eine App, eine Webseite laufen und \u00fcber eine API gesteuert werden. Da greift die Cyberresilienz-Verordnung. Sollten Schlie\u00dffachsysteme einen Akku oder Pufferbatterien enthalten, dann greift die Batterieverordnung. Wenn Schlie\u00dffachsysteme \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind und eine Bezahlfunktion haben oder eine Nutzeridentifikation ben\u00f6tigen, dann sind sie ebenfalls von bestimmten Verordnungen betroffen.<\/p>\n<p>Insgesamt l\u00e4sst sich sagen, dass der Standard solcher smarten Systeme h\u00f6her wird, dadurch aber auch der Anspruch steigt. Die EU schafft neue und einheitliche Rahmenbedingungen, die nat\u00fcrlich anspruchsvoll sind, aber wirksam. Dadurch steigen die Investitionen in Qualit\u00e4t, Sicherheit und digitale Schnittstellen. Langfristig gesehen f\u00f6rdert es Zukunftssicherheit, F\u00f6rderf\u00e4higkeit und auch Kompatibilit\u00e4t mit kommunalen und privaten smarten Infrastrukturprojekten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><u>Unser Anspruch<\/u><\/h4>\n<p>Bei unseren smarten L\u00f6sungen LiveCharger und LiveLocker\u00ae verfolgen wir einen klaren Anspruch. Technologie soll nicht nur funktionieren, sondern auch Vertrauen schaffen. Wir entwickeln smarte Systeme, die intuitiv bedienbar, sicher im Betrieb und nachhaltig im Einsatz sind. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Benutzerfreundlichkeit, die sich an echten Bed\u00fcrfnissen orientiert. Au\u00dferdem ist uns Transparenz in der Nutzung und auch im Datenschutz sehr wichtig. Hinzukommt die Zuverl\u00e4ssigkeit und die regelm\u00e4\u00dfige Wartung unserer Systeme, damit eine langfristige Betriebsstabilit\u00e4t gew\u00e4hrleistet werden kann. Ein gro\u00dfer Anspruch ist au\u00dferdem interdisziplin\u00e4re Kompetenzen abzudecken, von der Elektrotechnik \u00fcber die IT, bis hin zu Design und Planung.<\/p>\n<p>Wir glauben, dass nur wer heute schon an morgen denkt, wirklich smarte Infrastruktur schaffen kann. Aus diesem Grund setzten wir auf offene Schnittstellen und energieeffiziente L\u00f6sungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><u>Ausblick und Fazit<\/u><\/h4>\n<p>Mit einem Blick in die Zukunft wird klar, dass die regulatorischen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur und digitale Systeme kontinuierlich steigen. Ab 2027 tritt die Cyberresilienz-Verordnung vollst\u00e4ndig in Kraft und verpflichtet Hersteller und Betreiber, vernetze Produkte wie Lades\u00e4ulen und digitale Schlie\u00dffachsysteme sicher, updatef\u00e4hig und transparent zu gestalten. Parallel schreibt die AFIR-Verordnung bis 2030 eine fl\u00e4chendeckende Netzabdeckung entlang wichtiger Verkehrsachsen vor und zwar mit verbindlichen Mindeststandards f\u00fcr Leistungen, Bezahlbarkeit und Zug\u00e4nglichkeit.<\/p>\n<p>Diese Ma\u00dfnahmen sind auch wichtig f\u00fcr die europ\u00e4ischen Klimaziele im Rahmen von Fit for 55. Es geht konkret und die Reduktion der CO\u2082-Emissionen um mindestens 55% bis 2030. Die Ladeinfrastruktur spielt hier eine Schl\u00fcsselrolle und zwar sowohl im \u00f6ffentlichen Raum als auch in Gewerbe- und Wohnprojekten. Dabei z\u00e4hlt nicht nur die Anzahl der Ladepunkte, sondern auch die Qualit\u00e4t, die Sicherheit und die Integration in nachhaltige Energiekonzepte.<\/p>\n<p>Unsere Richtung haben wir also klar vor Augen. Unsere smarten Systeme blicken in eine Zukunft von mehr Transparenz, mehr Sicherheit und mehr Benutzerfreundlichkeit. Wer investiert, profitiert auch in Vertrauen, F\u00f6rderf\u00e4higkeit und Zukunftsf\u00e4higkeit. Wir freuen uns bereits jetzt, diesen Weg weiterzugehen.<\/p>\n<p>Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unseren Beitrag zu lesen.<\/p>\n<p>Auf unseren Social-Media-Kan\u00e4len\u00a0<a href=\"https:\/\/www.instagram.com\/we.digitize_\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Instagram\u00a0<\/a>und\u00a0<a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/company\/wedigitize-weissappetito\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn\u00a0<\/a> erhalten Sie weitere Einblicke in unsere Projekte.<\/p>\n<p>Bleiben Sie gespannt!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EU Verordnungen Herzlich willkommen zur\u00fcck auf dem Blog von we.digitize! Hier informieren wir Sie regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber aktuelle Entwicklungen und geben Einblicke in spannende Themen rund um unser Unternehmen und die Branche. 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