EU Verordnungen
Herzlich willkommen zurück auf dem Blog von we.digitize! Hier informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und geben Einblicke in spannende Themen rund um unser Unternehmen und die Branche. In diesem Beitrag fassen wir aktuelle Regularien, EU-Verordnungen und Landesverordnungen zusammen, die wichtig für unsere innovativen Produkte LiveCharger® und LiveLocker® sind.
AFIR
Die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) ist die aktuellste Verordnung und gültig seit dem 13. April 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie legt fest wie viele Ladestationen in Europa gebaut werden müssen und wie diese funktionieren sollen. Das Ziel ist es, das Laden von Elektroautos in der EU einfach, schnell und überall möglich zu machen. Es soll also eine einheitliche und flächendeckende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeige in der EU erreicht werden.
Dazu gehören einige Regelungen, an die sich gehalten werden muss.
Zunächst einmal sollen alle 60 Kilometer auf Autobahnen Schnelladepunkte errichtet werden und PKW-Ladesäulen müssen mindestens 150 kW bieten. Zudem müssen an einem Ladeplatz mehrere Autos gleichzeitig geladen werden können. Außerdem sollen Ladesäulen für LKWs und Busse auf wichtigen Routen bereitgestellt werden.
Die Bezahlung soll ohne Vertrag, d.h. mit EC-/Kreditkarte oder kontaktlos möglich sein.
Die Preise sollen dafür transparent und klar sichtbar vor dem Laden sein. Die Kosten müssen verständlich und vergleichbar sein, es soll keine versteckten Gebühren geben.
Um eine gute Übersicht zu ermöglichen sollen Echtzeit-Informationen zu freien Ladepunkten und Preisen über das Navi oder eine App zugänglich sein.
Damit möchte man die Elektromobilität einfacher und verlässlicher machen und die Reichweitenangst abbauen. Deswegen möchte man EU-weite Standards setzen. Die EU möchte, dass mehr Menschen auf elektrisches Fahren umsteigen und dafür braucht es ein zuverlässiges Netz an Ladepunkten, sowie es bei Tankstellen für Benzin der Fall ist. Die neue Verordnung sorgt dafür, dass man sich keine Sorgen mehr darum machen muss, ob man unterwegs laden kann.
Gerätesicherheit und CE-Verpflichtung
Da Ladestationen gemäß der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) als elektrische Geräte gelten, müssen strenge Anforderungen an Sicherheit und Konformität erfüllt werden. Diese Richtlinie gilt für alle Geräte mit einer Betriebsspannung zwischen 50 und 1000 Volt Wechselspannung (AC) bzw. 75 bis 1500 Volt Gleichspannung (DC). Das betrifft nahezu alle Ladelösungen im öffentlichen und halböffentlichen Bereich. Für uns bedeutet konkret, dass jede Ladestation, welche geplant oder eingesetzt wird, eine gültige CE-Kennzeichnung tragen muss und den entsprechenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Ziel der Niederspannungsrichtlinie ist es, die grundlegenden Anforderungen an die elektrische Sicherheit von Geräten festzulegen, die innerhalb bestimmter Spannungsbereiche betrieben werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass elektrische Produkte in der EU gefahrlos verwendet werden können.
Die aktuelle Version der Richtlinie wurde am 29. März 2014 veröffentlicht. Sie trat am 20. April 2016 in Kraft und löste die Vorgängerrichtlinie 2006/95/EG ab.
Digitale Sicherheit
Mit der Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847 wurden erstmals einheitliche Cybersicherheitsstandards für digitale Produkte geschaffen. Darunter fallen auch unsere LiveCharger® und LiveLocker®. Die Verordnung wurde am 10. Dezember 2024 offiziell beschlossen und tritt nach einer Übergangsfrist ab Dezember 2027 vollständig in Kraft.
Für alle Betreiber und Hersteller bedeutet das, dass jede smarte Lösung, die über Software gesteuert oder mit dem Internet verbunden ist, künftig bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Dazu gehören unter anderem der Schutz vor unbefugtem Zugriff, sichere Kommunikation, regelmäßige Software-Updates und transparente Sicherheitsinformationen gegenüber Nutzern. Zusätzlich ist der Umgang mit Sicherheitslücken und Meldepflichten klar geregelt.
Das Ziel ist es, die digitale Resilienz der Infrastruktur zu stärken und sowohl Betreiber als auch Endnutzer besser vor Manipulation, Datenklau und Ausfällen zu schützen.
Kreislaufwirtschaft und Batteriesicherheit
Mit der neuen Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verfolgt die EU das Ziel, Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger zu gestalten. Diese Verordnung gilt seit dem 18. Februar 2024. Stationäre Energiespeicher sind ebenfalls von dieser Verordnung betroffen, das trifft also auch auf moderne Ladeinfrastruktur zu. Auch hier müssen Hersteller und Betreiber strenge Anforderungen erfüllen, darunter die Bilanzierung des CO₂-Fußabdrucks über die Herstellung, den Transport und der Nutzung hinweg. Außerdem müssen jetzt recycelte Rohstoffe verwendet werden. Nachweise von Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und sicherem Rückbau sind ebenfalls wichtig. Hinzukommt die lückenlose Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit per digitalem Batteriepass (ab 2027) und die sichere Rücknahme sowie Recyclingprozesse nach Ende der Lebensdauer.
Gebäude und Energieeffizienzvorgaben
Mit der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sowie den Richtlinien für Energieeffizienz (EED) und Erneuerbaren Energien (RED) wird der Ausbau nachhaltiger Ladeinfrastruktur massiv vorangetrieben. Ab 2025 gelten neue Anforderungen für Neubauten und größere Renovierungen. Wohn- und Nichtwohngebäude müssen künftig vorgesehene Leitungsinfrastruktur und zum Teil auch funktionsfähige Ladepunkte integrieren. Das richtet sich nach Gebäudeart, Größe und Stellplatzanzahl.
Parallel fordert die Energieeffizienzrichtlinie, dass Ladevorgänge möglichst energieeffizient und verbrauchsoptimiert ablaufen. Die Ergänzung durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie bringt zusätzlich die Pflicht zur Integration erneuerbarer Energiequellen. Das Ziel ist es, intelligente und flexible Ladelösungen anzubieten, die zur Netzentlastung beitragen und auf die Energieziele bis 2030/2050 einzuzahlen.
Das führt dazu, dass eine Ladeinfrastruktur nicht mehr optional sein wird, sondern ein fester Bestandteil der energetischen Gebäudeplanung.
Praxis und Auswirkungen
Die Vielzahl neuer EU-Verordnungen rum um digitale Infrastruktur, Energieeffizienz, Cybersicherheit und Produktverantwortung hat direkte Auswirkung auf die Praxis. Es betrifft nicht nur Energieversorger oder Netzbetreiber, sondern auch private Betreiber, Kommunen und Systemanbieter im Bereich der Ladeinfrastruktur und auch digitaler Serviceprodukte wie smarte Schließfachsysteme.
Für die Betreiber von Ladestationen bedeuten all diese Vorgaben vor allem einen technischen Mehraufwand durch Bezahlfunktionen. Zudem kommen IT-Integrationen in Backend-Systemen zur Echtzeitpreisanzeige, Nutzungsdokumentation und Cyberabsicherung. Außerdem fallen auch höhere Anschaffungskosten an, insbesondere durch zusätzliche Hardware, Sicherheitssoftware, CE-Kennzeichnung mit der Cyber-Komponente und auch Notstrom- und Speichersysteme. Zusätzlich gibt es auch einen laufenden Pflegeaufwand, da Sicherheitsupdates verpflichtend sind, sowie auch Meldepflichten bei Vorfällen.
Für digitale Schließfächer gibt es ebenfalls praktische Auswirkungen dieser EU-Verordnungen. Anbieter und Betreiber sind vor allem von Verordnungen betroffen, wenn ihre Systeme über eine App, eine Webseite laufen und über eine API gesteuert werden. Da greift die Cyberresilienz-Verordnung. Sollten Schließfachsysteme einen Akku oder Pufferbatterien enthalten, dann greift die Batterieverordnung. Wenn Schließfachsysteme öffentlich zugänglich sind und eine Bezahlfunktion haben oder eine Nutzeridentifikation benötigen, dann sind sie ebenfalls von bestimmten Verordnungen betroffen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass der Standard solcher smarten Systeme höher wird, dadurch aber auch der Anspruch steigt. Die EU schafft neue und einheitliche Rahmenbedingungen, die natürlich anspruchsvoll sind, aber wirksam. Dadurch steigen die Investitionen in Qualität, Sicherheit und digitale Schnittstellen. Langfristig gesehen fördert es Zukunftssicherheit, Förderfähigkeit und auch Kompatibilität mit kommunalen und privaten smarten Infrastrukturprojekten.
Unser Anspruch
Bei unseren smarten Lösungen LiveCharger® und LiveLocker® verfolgen wir einen klaren Anspruch. Technologie soll nicht nur funktionieren, sondern auch Vertrauen schaffen. Wir entwickeln smarte Systeme, die intuitiv bedienbar, sicher im Betrieb und nachhaltig im Einsatz sind. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Benutzerfreundlichkeit, die sich an echten Bedürfnissen orientiert. Außerdem ist uns Transparenz in der Nutzung und auch im Datenschutz sehr wichtig. Hinzukommt die Zuverlässigkeit und die regelmäßige Wartung unserer Systeme, damit eine langfristige Betriebsstabilität gewährleistet werden kann. Ein großer Anspruch ist außerdem interdisziplinäre Kompetenzen abzudecken, von der Elektrotechnik über die IT, bis hin zu Design und Planung.
Wir glauben, dass nur wer heute schon an morgen denkt, wirklich smarte Infrastruktur schaffen kann. Aus diesem Grund setzten wir auf offene Schnittstellen und energieeffiziente Lösungen.
Ausblick und Fazit
Mit einem Blick in die Zukunft wird klar, dass die regulatorischen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur und digitale Systeme kontinuierlich steigen. Ab 2027 tritt die Cyberresilienz-Verordnung vollständig in Kraft und verpflichtet Hersteller und Betreiber, vernetze Produkte wie Ladesäulen und digitale Schließfachsysteme sicher, updatefähig und transparent zu gestalten. Parallel schreibt die AFIR-Verordnung bis 2030 eine flächendeckende Netzabdeckung entlang wichtiger Verkehrsachsen vor und zwar mit verbindlichen Mindeststandards für Leistungen, Bezahlbarkeit und Zugänglichkeit.
Diese Maßnahmen sind auch wichtig für die europäischen Klimaziele im Rahmen von Fit for 55. Es geht konkret und die Reduktion der CO₂-Emissionen um mindestens 55% bis 2030. Die Ladeinfrastruktur spielt hier eine Schlüsselrolle und zwar sowohl im öffentlichen Raum als auch in Gewerbe- und Wohnprojekten. Dabei zählt nicht nur die Anzahl der Ladepunkte, sondern auch die Qualität, die Sicherheit und die Integration in nachhaltige Energiekonzepte.
Unsere Richtung haben wir also klar vor Augen. Unsere smarten Systeme blicken in eine Zukunft von mehr Transparenz, mehr Sicherheit und mehr Benutzerfreundlichkeit. Wer investiert, profitiert auch in Vertrauen, Förderfähigkeit und Zukunftsfähigkeit. Wir freuen uns bereits jetzt, diesen Weg weiterzugehen.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unseren Beitrag zu lesen.
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Bleiben Sie gespannt!